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AGBs

Gastaufnahmebedingungen der Alpenwelt Karwendel; Stand: Juni 2017
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER ALPENWELT KARWENDEL

Sehr geehrter Gast, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in der Alpenwelt Karwendel. Im Falle des Zustande-kommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Alpenwelt Karwendel mit den angeschlossenen Tourismusstellen ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinba-rungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Bu-chungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedin-gungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung der Alpenwelt Karwendel GmbH mit den ange-schlossenen Tourismusstellen; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Die Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Touris-mus GmbH – nachstehend „AWK“ abgekürzt – mit den ange-schlossenen Tourismusstellen (Tourist-Informationen) ist Betreiber des jeweiligen Internetauftrittes bzw. Herausgeber des entsprechen-den Gastgeberverzeichnisses. Soweit die AWK mit den angeschlosse-nen Tourismusstellen Unterkünfte vermittelt, hat sie zusätzlich die Stellung eines Reisevermittlers. Die AWK mit den angeschlossenen Tourismusstellen ist jedoch in keinem Fall Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungs-mängel.
1.2. Eine etwaige Haftung der AWK mit den örtlichen Tourismusstel-len aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Bu-chungsgrundlage das von der AWK herausgegebene Gastgeberver-zeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.
1.4. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder individuelle oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzen-den Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungser-läuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernab-satz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil-funkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Tele-medien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht son-dern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruch-nahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräu-men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlun-gen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztge-nannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Anfrageformular oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestäti-gungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefo-nisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsab-schluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast vor, soweit es sich hierbei nicht um eine unver-bindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot
gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Rest-zahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertrags-abschluss:
Die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bild-schirm (Buchung in Echtzeit). Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlich-keit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax über-mittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungs-bestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlich-keit des Gastaufnahmevertrages.

3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benach-richtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung, so wird die Buchung unabhängig von einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

4. Preise und Leistungen
4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrund-lage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarun-gen in Textform zu treffen.

5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunfts-preis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezah-len.
5.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuch-ter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Ver-pflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastge-ber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragli-
Gastaufnahmebedingungen der Alpenwelt Karwendel; Stand: Juni 2017
ches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen zu fordern.

6. An- und Abreise
6.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit zwischen dem Gast und dem Gastgeber im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Gastgeber hat die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann er sich scha-densersatzpflichtig machen.
6.2. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum ver-einbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berech-tigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbe-legung gelten die Bestimmungen in Ziff. 7 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, so hat der Gast die verein-barte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen nach Ziff. 7.4 und 7.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft durch den Gast hat zum verein-barten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

7. Rücktritt und Nichtanreise
7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufent-haltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gas-tes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Ge-schäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine an-derweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen An-spruch nach Ziff. 7.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendun-gen anrechnen lassen.
7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 7.5 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (ein-schließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halbpension 70%
  • Bei Vollpension 60%

7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und muss im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gastgeber; Mitnahme von Tieren
8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
8.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und ihm erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen.
8.4. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unter-bleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
8.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastge-ber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objek-tiv unzumutbar ist.
8.6. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver-tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge-rechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsan-spruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend.
8.7. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unter-kunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinba-rung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Mög-lichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfül-lungsgehilfen des Gastgebers beruht.
9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-menhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Aus-flüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveran-staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Aus-schreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleis-tungen gekennzeichnet sind.

10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-cherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilli-gen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ge-schlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechen-des gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur am Sitz des Gastgebers ver-klagen.
10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Sitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso-weit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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© Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München 2004 – 2017
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